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Fragen und Antworten rund um das Lernstipendium
Wer kann ein Lernstipendium der Chancenstiftung in Anspruch nehmen?
Die Erziehungsberechtigten weisen ein niedriges Haushaltseinkommen durch Vorlage der entsprechenden Verdienst-/Steuerbescheide oder eines der folgenden Bescheide nach:
> Sozialhilfebescheid > Asylbewerber-Leistungsbescheid > Wohngeldbescheid > Bafög-Bescheid > Kinderzuschlag-Bescheid
Hier erfahren Sie mehr zur Bewerbung für ein Lernstipendium.
Wie hilft ein Lernstipendium?
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