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Fragen und Antworten rund um das Lernstipendium

 

 

Wer kann ein Lernstipendium der Chancenstiftung in Anspruch nehmen?


Grundsätzlich können Kinder ab sieben Jahren und Jugendliche bis zum Erwerb ihres Schulabschlusses durch ein Nachhilfestipendium der Chancenstiftung gefördert werden. Voraussetzung ist, dass sie motiviert sind, ihre schulischen Leistungen zu verbessern und regelmäßig am Unterricht der Schülerhilfe teilzunehmen.


Die Chancenstiftung fördert ausschließlich Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, die nicht in der Lage sind, die Kosten für professionellen Nachhilfeunterricht zu tragen.

Die Erziehungsberechtigten weisen ein niedriges Haushaltseinkommen durch Vorlage der entsprechenden Verdienst-/Steuerbescheide oder eines der folgenden Bescheide nach:


>  Hartz-VI-Bescheid

>  Sozialhilfebescheid

>  Asylbewerber-Leistungsbescheid

>  Wohngeldbescheid

>  Bafög-Bescheid

>  Kinderzuschlag-Bescheid

 

 Hier erfahren Sie mehr zur Bewerbung für ein Lernstipendium.

 

  

Wie hilft ein Lernstipendium?


Das Stipendium berechtigt zur regelmäßigen Teilnahme am Nachhilfeunterricht der Schülerhilfe. Wie die individuelle Förderung durch erfahrene und motivierte Nachhilfelehrerinnen und -lehrer zur Verbesserung des Bildungserfolg eines jungen Menschen beiträgt, lesen Sie hier.

 


Wie lange kann ein Kind von der Chancenstiftung gefördert werden?


Die Chancenstiftung unterstützt ihre Stipendiaten zunächst für eine Dauer von sechs Monaten. Eine Verlängerung der Förderung im Anschluss ist gegebenenfalls möglich und richtet sich nach dem weiteren Förderbedarf des Kindes.

 

 

Wie sind die Eltern des Kindes in die Förderung eingebunden?

Das Stipendium deckt den größten Teil der Kosten für den regelmäßigen Nachhilfeunterricht eines Kindes ab. Dennoch bindet die Chancenstiftung die Eltern des Stipendiaten ganz bewusst in die Bildungsförderung ihres Kindes mit ein. Sie beteiligen sich mit einem Zuschuss von 20 Euro an der Förderung ihres Sohnes oder ihrer Tochter.

 

 

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